Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der EYMO GmbH, Hauptstr. 2, 74889 Sinsheim, Deutschland, für Beratungs-, Planungs-, Liefer-, Montage-, Installations-, Inbetriebnahme-, Wartungs- und Serviceleistungen sowie sonstige Leistungen insbesondere im Bereich Energie-, Elektro- und Gebäudetechnik sowie vergleichbarer technischer Lösungen.

Diese AGB gelten für Verträge mit Verbrauchern und Unternehmern, soweit nicht in einzelnen Regelungen ausdrücklich unterschieden wird. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen, Lieferungen und Angebote der EYMO GmbH (nachfolgend „EYMO“) gegenüber ihren Kunden.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn EYMO ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

1.3 Individuelle Vereinbarungen, schriftliche Angebote, Auftragsbestätigungen, Leistungsbeschreibungen, technische Projektunterlagen und gesonderte Vertragsdokumente gehen diesen AGB im Fall von Widersprüchen vor.

2. Vertragsgegenstand / Leistungsumfang

2.1 Gegenstand des jeweiligen Vertrags sind die im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in sonstigen Vertragsunterlagen konkret beschriebenen Leistungen und Lieferungen.

2.2 EYMO erbringt insbesondere Beratungs-, Planungs-, Liefer-, Montage-, Installations-, Inbetriebnahme-, Wartungs-, Service- und sonstige projektbezogene Leistungen im Bereich technischer Anlagen, Energie- und Gebäudetechnik.

2.3 Angaben auf der Website, in Broschüren, Präsentationen oder sonstigen Werbematerialien stellen, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern dienen der allgemeinen Information.

3. Vertragsschluss

3.1 Anfragen des Kunden über die Website, per E-Mail, telefonisch, über Formulare oder sonstige Kommunikationswege sind zunächst unverbindlich.

3.2 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn EYMO ein Angebot des Kunden annimmt, eine Auftragsbestätigung übermittelt, mit der Leistungsausführung beginnt oder ein gesonderter Vertrag unterzeichnet wird.

3.3 Soweit EYMO ein schriftliches oder in Textform übermitteltes Angebot erstellt, ist dieses nur innerhalb der dort genannten Frist verbindlich. Fehlt eine Fristangabe, ist EYMO an das Angebot für 14 Kalendertage ab Ausstellungsdatum gebunden, sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt.

4. Angebotsunterlagen / Planungsunterlagen / Eigentums- und Nutzungsrechte

4.1 Angebote, Planungen, Skizzen, Berechnungen, Wirtschaftlichkeitsprognosen, Ertragsabschätzungen, technische Konzepte, Zeichnungen, Präsentationen und sonstige Unterlagen von EYMO bleiben – soweit rechtlich zulässig – Eigentum von EYMO bzw. der jeweiligen Rechteinhaber.

4.2 Solche Unterlagen dürfen ohne vorherige Zustimmung von EYMO nicht vervielfältigt, veröffentlicht, an Dritte weitergegeben oder außerhalb des Vertragszwecks verwendet werden.

4.3 Angaben zu Erträgen, Einsparungen, Wirtschaftlichkeit, Förderfähigkeit, Lieferfähigkeit oder Amortisation beruhen, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert, auf Erfahrungswerten, Annahmen und den zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Informationen. Eine Gewähr für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher Ergebnisse, Förderentscheidungen oder behördlicher Genehmigungen wird nicht übernommen.

5. Preise / Zahlungsbedingungen

5.1 Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag ausgewiesenen Preise. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich Preise gegenüber Verbrauchern einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer und gegenüber Unternehmern zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

5.2 Zahlungen sind, soweit vertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist, ohne Abzug innerhalb der im Angebot, in der Rechnung oder in der Auftragsbestätigung genannten Frist fällig.

5.3 EYMO ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt, dem Materialeinsatz oder gesonderten vertraglichen Vereinbarungen zu verlangen.

5.4 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Unternehmern bleibt die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Rechte vorbehalten.

5.5 Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1 Der Kunde ist verpflichtet, EYMO alle für Angebot, Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Service erforderlichen Informationen, Unterlagen und Angaben vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen.

6.2 Der Kunde stellt sicher, dass die erforderlichen Zutritts-, Zugangs-, Nutzungs- und Arbeitsmöglichkeiten am Leistungsort rechtzeitig und in zumutbarer Weise vorhanden sind. Dies gilt insbesondere für Zugänge zu Gebäuden, Dachflächen, Technikräumen, Zählerplätzen, Stellflächen und sonstigen relevanten Bereichen.

6.3 Soweit erforderlich, hat der Kunde auf eigene Verantwortung sicherzustellen, dass notwendige Zustimmungen Dritter, etwa von Eigentümern, Vermietern, Wohnungseigentümergemeinschaften oder sonstigen Berechtigten, vorliegen.

6.4 Verzögerungen, Mehrkosten oder Mehraufwand, die auf unrichtigen Angaben, unterlassener Mitwirkung, fehlender Zugänglichkeit, fehlenden Genehmigungen oder nachträglichen Änderungswünschen des Kunden beruhen, können dem Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften oder nach gesonderter Vereinbarung berechnet werden.

7. Liefer- und Leistungsfristen / Termine / höhere Gewalt

7.1 Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie von EYMO ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt wurden.

7.2 Vereinbarte Fristen und Termine stehen insbesondere unter dem Vorbehalt ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Selbstbelieferung, verfügbarer Kapazitäten, ausbleibender unvorhersehbarer Störungen, rechtzeitiger Mitwirkung des Kunden sowie des Vorliegens aller erforderlichen technischen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen.

7.3 Fälle höherer Gewalt sowie sonstige Umstände, die EYMO nicht zu vertreten hat, insbesondere behördliche Maßnahmen, Strom- oder Netzausfälle, Lieferengpässe, Ausfälle von Herstellern, Streik, Aussperrung, extreme Witterungsverhältnisse, Krankheit, Verkehrsstörungen oder vergleichbare Ereignisse, verlängern Leistungsfristen für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.

7.4 Teilleistungen und Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

8. Lieferanten, Fachpartner, Techniker und Monteurpartner

8.1 EYMO ist berechtigt, zur Erfüllung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten geeignete Dritte einzuschalten, insbesondere Lieferanten, Fachpartner, Techniker, Monteurpartner, Logistikunternehmen oder sonstige spezialisierte Unternehmen.

8.2 Soweit dies für die Vertragsdurchführung erforderlich ist, dürfen hierzu die notwendigen projektbezogenen Informationen an solche Dritte weitergegeben werden, insbesondere Name, Anschrift, Anlagenadresse, Termin- und Projektdaten sowie Kontaktinformationen des Kunden.

8.3 Eine Direktlieferung von Komponenten an den Kunden oder eine Abstimmung von Montage-, Service- oder Lieferterminen mit Partnerunternehmen ist zulässig, soweit dies der Vertragsdurchführung dient oder mit dem Kunden abgestimmt wurde.

9. Änderungen des Leistungsumfangs / Zusatzleistungen

9.1 Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss bedürfen der Abstimmung mit EYMO.

9.2 Soweit durch Änderungen oder Ergänzungen zusätzlicher Aufwand, zusätzliche Materialien, neue Termine oder sonstige Mehrkosten entstehen, ist EYMO berechtigt, eine entsprechende Anpassung von Vergütung, Fristen und Ausführungsablauf zu verlangen.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Gelieferte Waren, Komponenten, Geräte und sonstige Vertragsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentum von EYMO, soweit gesetzlich zulässig.

10.2 Der Kunde ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und, soweit erforderlich, gegen übliche Risiken angemessen zu sichern.

10.3 Gegenüber Unternehmern gelten ergänzend die gesetzlichen Regelungen zum Eigentumsvorbehalt.

11. Abnahme bei Werkleistungen

11.1 Soweit vertraglich Werkleistungen geschuldet sind, ist der Kunde zur Abnahme der vertragsgemäß erbrachten Leistung verpflichtet.

11.2 EYMO kann nach Fertigstellung die Abnahme verlangen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.

11.3 Über die Abnahme kann ein Protokoll erstellt werden. Die Inbetriebnahme, Nutzung oder produktive Verwendung der Anlage oder Leistung kann im Einzelfall als tatsächliches Indiz für die Abnahmereife berücksichtigt werden, soweit dem keine berechtigten Mängeleinwände entgegenstehen.

12. Mängelrechte / Gewährleistung

12.1 Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.

12.2 Gegenüber Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Mängelrechte unberührt.

12.3 Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen und Werkleistungen – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften – ein Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nicht in Fällen, in denen das Gesetz längere Fristen zwingend vorsieht.

12.4 Unternehmer haben gelieferte Waren unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen; im Übrigen gilt § 377 HGB.

12.5 Herstellergarantien bestehen nur, wenn und soweit sie vom jeweiligen Hersteller gewährt werden. EYMO übernimmt keine eigenständige Garantie, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine Garantieerklärung abgegeben wurde.

13. Haftung

13.1 EYMO haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

13.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet EYMO nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

13.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit EYMO einen Mangel arglistig verschwiegen, eine ausdrückliche Garantie übernommen oder zwingend nach gesetzlichen Vorschriften gehaftet wird.

13.4 Soweit die Haftung von EYMO ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger eingeschalteter Dritter.

14. Widerrufsrecht für Verbraucher

14.1 Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.

14.2 Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung und die weiteren Pflichtinformationen gesondert im Zusammenhang mit dem konkreten Vertrag.

14.3 Das Bestehen, der Umfang sowie ein möglicher Ausschluss oder vorzeitiges Erlöschen eines Widerrufsrechts richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

15. Datenschutz / Referenzprojekte

15.1 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten stellt EYMO in der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Website bereit.

15.2 Eine Veröffentlichung von Fotos, Videos, Skizzen oder sonstigen Darstellungen realisierter Projekte zu Referenzzwecken auf der Website oder in sozialen Medien erfolgt, soweit erforderlich, nur nach gesonderter vorheriger Abstimmung mit dem Kunden und – soweit rechtlich notwendig – auf Grundlage einer separaten Einwilligung.

16. Verbraucherstreitbeilegung

EYMO ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern nicht eine gesetzliche Verpflichtung im Einzelfall besteht.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

17.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von EYMO.

17.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.